Der Passantrag wird benötigt, um die Spielberechtigung für Schwarz-Weiß Suttrop zu erhalten.

ANMELDUNG

  • Bei einem Vereinswechsel ist der Pass des „alten“ Vereins mit einzureichen. Mehr und mehr erfolgt die Abmeldung jedoch in „PassOnline“, dann verbleibt der Pass beim abgebenden Verein.
  • Bei einer Neubeantragung ist eine beglaubigte Geburtsurkunde mit abzugeben.
  • Zusätzlich wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Ein Abmelden vom Spielbetrieb Fussball erfolgt nur noch online.
Die Spieler/innen bekommen keinen Spielerpass mehr ausgehändigt!

Dieser wird entwertet und verbleibt beim abgebenden Verein für mindestens zwei Jahre.
Der neue, aufnehmende Verein kann dann die Daten direkt in „PassOnline“ sehen und entsprechend geltender Regeln den/die Spieler/in beim Fussballverband WFLV anmelden.

 

PASSANTRAG

Hier kann der Passantrag heruntergeladen werden:

Passantrag 2015

Für minderjährige Flüchtlingskinder, die bei uns Fußballspielen wollen,  gelten besondere Richtlinien.
Zusätzlich zum Passantrag und Anmeldung zum Verein werden benötigt:

WFLV Antrag Flüchtlinge

Antrag 2019 »Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben«

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